Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Warenangebot
1.1. Das Sortiment beim Schaustellerbetrieb TZVZ GmbH ist saisonalbedingten Veränderungen unterworfen. Sollten einzelne Artikel vorübergehend nicht vorhanden sein, so wird der Austausch gegen gleichwertige Waren vorbehalten. Das Angebot stellt eine Auswahl von Vorschlägen dar, die jederzeit vom Kunden in Art und Weise sowie Umfang verändert werden können.
2. Lieferung
2.1. Die zugesagten Termine werden vom Schaustellerbetrieb TZVZ GmbH nur unter der Voraussetzung eines normalen Betriebsablaufes gewährleistet. Streiks, höhere Gewalt, Betriebsstörungen wie u.a. Stromstörungen oder Weiteres sind nicht von der Schaustellerbetrieb TZVZ GmbH zu vertreten und führen nicht zum Verzug seitens des Schaustellerbetrieb TZVZ GmbH.
2.2. Dem Auftraggeber oder einer von ihm benannten Person steht es frei, die Qualität und Menge der gelieferten Waren bei Anlieferung, jedoch spätestens drei Stunden vor Beginn der Veranstaltung zu überprüfen. Dabei auftretende Beanstandungen müssen ausnahmslos schriftlich festgehalten werden und von beiden Seiten schriftlich zu akzeptieren. Andernfalls gilt die Lieferung an den Auftraggeber als akzeptiert.
2.3. Der Auftraggeber hat kein Zurückbehaltungsrecht an überlassenen Gegenständen.
2.4. Beanstandungen an der Veranstaltung selbst sind sofort (nach Möglichkeit vor Ort), längstens
aber mit einer Frist von zwei Werktagen nach der Veranstaltung vom Auftraggeber schriftlich bekannt zu geben, andernfalls gilt die Leistung vom Auftraggeber als akzeptiert. Für unsachgemäße Lagerung von Lebensmitteln, Speisen und Getränken durch den Auftraggeber, kann seitens des Schaustellerbetrieb TZVZ GmbH keine Haftung übernommen werden.
2.5. Die Sorgfaltspflicht für angemietete Gegenstände obliegt ab Übernahme/Abnahme bis zur Rücknahme dem Auftraggeber. Schäden oder Verlust an den Gegenständen sind vom Auftraggeber zu vertreten und zu ersetzten.
2.6. Es gelten die Nutzungshinweise des Schaustellerbetrieb TZVZ GmbH in ihrer jeweils gültigen Fassung.
3. Durchführung
3.1. Der Schaustellerbetrieb TZVZ GmbH ist berechtigt, zur Erbringung von Leistungen, dritte Personen und Unternehmen als Unterauftragnehmer nach Maßgaben des „HANS AM SEE“-Standards einzusetzen.
4. Ausfall der Veranstaltung
4.1. Sollte eine Veranstaltung aus von keiner Vertragspartei zu vertretenden Gründen ausfallen, so werden die Vertragsparteien von ihren weiteren Rechten und Pflichten befreit. Bereits geleistete Anzahlungen sind abzüglich den vom Schaustellerbetrieb TZVZ GmbH bereits getätigten Aufwendungen an den Auftraggeber zurück zu erstatten.
4.2. Sollte es dem Schaustellerbetrieb TZVZ GmbH wetterbedingt oder durch andere unvorhersehbare
Ereignisse nicht möglich sein benötigte Lebensmittel, Getränke, Equipment oder Personal zum Veranstaltungsort zu transportieren, so entfällt die Leistungspflicht für beide Parteien. Auch in diesem Fall sind bereits getätigte Anzahlungen abzüglich den von des Schaustellerbetrieb TZVZ GmbH bereits geleisteten Aufwendungen an den Auftraggeber zurück zu erstatten.
Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Benutzung von An- oder Zufahrtstrassen nicht möglich ist und Ersatzmaterial mit wirtschaftlich vernünftigerem Aufwand nicht rechtzeitig bereitgestellt werden kann, so dass eine reibungslose Durchführung der Veranstaltung nicht mehr möglich ist.
5. Ausfallbedingungen
5.1. Um einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung zu gewährleisten, bittet der Schaustellerbetrieb TZVZ GmbH um frühzeitige Bekanntgabe von etwaigen Angebotsveränderungen sowie der endgültigen Gästeanzahl. Wenn nichts Anderes schriftlich vereinbart wurde, so ist die Gästeanzahl vom Auftraggeber spätestens zehn Tage vor der Veranstaltung verbindlich und schriftlich zu fixieren. Diese Zahl gilt als garantierte Mindestanzahl, die in jedem Fall verrechnet wird.
5.2. Bei einer Veränderung der Gästeanzahl nach oben hin wird der Schaustellerbetrieb TZVZ GmbH bei Bekanntgabe durch den Auftraggeber weniger als drei Tage vor der Veranstaltung nach bestem Wissen und Gewissen versuchen, den dadurch anfallenden Mehraufwand abzudecken. Eventuell dadurch entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
5.3. Sollte die Veranstaltung aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen ausfallen oder von diesem abgesagt werden, so erhält der Schaustellerbetrieb TZVZ GmbH bei Bekanntgabe der Absage folgende Ausfallentgelte der zwischen dem Schaustellerbetrieb TZVZ GmbH und dem Auftraggeber vereinbarten Angebote. Dieses Entgelt ist sofort nach Rechnungstellung ohne Abzüge durch den Auftraggeber fällig.
- bis 6 Monate vor Beginn der Veranstaltung 25 %
- bis 3 Monate vor Beginn der Veranstaltung 40 %
- bis 1 Monat vor Beginn der Veranstaltung 70 %
- bis 1 Woche vor der Veranstaltung 90 %
6. Zahlungsbedingungen
6.1. Eine Auftragserteilung muss schriftlich durch den Auftraggeber erfolgen. Dabei sind die rechtsverbindliche Anschrift des Auftraggebers sowie des Rechnungsempfängers dem Schaustellerbetrieb TZVZ GmbH zu übermitteln. Dies bestätigt die Verbindlichkeit von Angeboten und Auftragsbestätigungen. Schriftlich ist eine Übermittlung per unterzeichnetem Brief, Telefax oder E-Mail möglich. Sollte eine Auftragserteilung mündlich erfolgen, ist eine schriftliche Ausfertigung vom Auftraggeber unverzüglich nachzureichen. Erst mit einer schriftlichen Bestätigung durch den Auftraggeber und deren Annahme des Schaustellerbetrieb TZVZ GmbH ist eine Erteilung des Auftrags verbindlich.
6.2. Ein Auftrag ist für den Besteller sofort bindend. Der Schaustellerbetrieb TZVZ GmbH ist an einen Auftrag ab Zugang, vorbehaltlich des oben Aufgeführten gebunden, sofern Angebot und Auftrag sich inhaltlich decken. Sollte das Angebot vom Auftraggeber verändert werden oder sollten veränderte Anforderungen gestellt werden, ist der Auftrag für den Schaustellerbetrieb TZVZ GmbH erst bindend nach schriftlicher Bestätigung des veränderten Auftrages, wie vom Auftraggeber angefragt. Diese Vorgehensweise ist bei jeder Veränderung einzuhalten wobei das Letzte schriftlich vereinbarte dabei gültig ist.
6.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet bei Auftragserteilung, sofern nicht bekannt, die genauen Liefer- und Rechnungsadressen des Schaustellerbetrieb TZVZ GmbH bekannt zu geben. Sollten Auftraggeber und Rechnungsempfänger nicht identisch sein, ist eine Bestätigung des Auftrages sowohl vom Auftraggeber als auch vom Rechnungsempfänger an den Schaustellerbetrieb TZVZ GmbH notwendig. In jedem Fall aber haften der Auftraggeber und der Rechnungsempfänger gesamtschuldnerisch für alle ausstehenden Forderungen oder Teilforderungen aus dem erteilten Auftrag.
6.4. Alle Preise in den Angeboten des Schaustellerbetrieb TZVZ GmbH verstehen sich, falls nichts anderes aufgeführt ist, als Nettopreise in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle Lieferungen und Leistungen des Schaustellerbetrieb TZVZ GmbH sind ohne Abzüge zahlbar innerhalb der vereinbarten Zahlungszeiträume in der Regel 14 Tage nach Rechnungserhalt. Des Schaustellerbetrieb TZVZ GmbH ist berechtigt vor der Veranstaltung Abschlagszahlungen zu verlangen.
6.5. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Leistung oder Bemängelung zurückzuhalten. Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Ansprüchen Aufrechnungen
vornehmen.
6.6. Für Abschlagsrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog. Der Schaustellerbetrieb TZVZ GmbH ist berechtigt, im Fall eines Zahlungsverzuges durch den Auftraggeber vom Auftrag zurück zu treten.
6.7. Werden vereinbarte Zahlungstermine überschritten, ist der Schaustellerbetrieb TZVZ GmbH berechtigt, sämtliche Mahn- und Inkassokosten sowie sonstige durch den Forderungseinzug entstandenen Kosten gegenüber dem Auftraggeber geltend zu machen. Für die Zeit des Zahlungsverzuges ist der Schaustellerbetrieb TZVZ GmbH berechtigt, 8 % Zinsen per anno oder den tatsächlichen Finanzierungsaufwand gegenüber dem Auftraggeber geltend zu machen.
6.8. Geleistete Zahlungen werden stets zum Ausgleich der jeweils ältesten Forderung herangezogen. Die Annahme eines Neuauftrages seitens des Schaustellerbetrieb TZVZ GmbH erfolgt erst, wenn alle fälligen Außenstände vollständig beglichen wurden.
7. Schlussbestimmungen
7.1. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung in einem individuell vereinbarten Vertrag unwirksam oder ungültig sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Die strittigen Bedingungen werden durch eine rechtliche und wirtschaftliche Bestimmung, die der zu ersetzenden Bestimmung nahe kommt ersetzt.
7.2. Für das Vertragsverhältnis gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
7.3. Der Gerichtsstand ist Erfurt / Thüringen.