Nutzungsbedingungen
Liebe Gäste!
Wir freuen uns sehr über die Buchung einer Veranstaltung bei HANS AM SEE
und möchten Sie bitten, die nachfolgenden Hinweise zu beachten.
Herzlichen Dank!
1. Für die durch den Auftraggeber und seine Gäste verursachten Sachschäden in den Räumlichkeiten und am Außengelände haftet der Auftraggeber in vollem Umfang.
2. Der Auftraggeber und seine Gäste haften selbst und uneingeschränkt für im Rahmen der Nutzung auftretende Unfälle und damit verbundene Personenschäden. Die Nutzung des Geländes erfolgt auf eigene Gefahr.
3. Der Schaustellerbetrieb TZVZ GmbH haften nicht für Schäden an vom Auftraggeber mitgebrachten Gegenständen oder für deren Verlust. Dies gilt auch für die Garderobe und deren Nutzung.
4. Ab 0.00 Uhr ist die Lautstärke der musikalischen Umrahmung zu reduzieren – ab 1.00 Uhr ist die
Musik auf Zimmerlautstärke zu reduzieren. Das Außengelände darf bis maximal 22.00 Uhr bespielt werden. Wir empfehlen eine Vorabbesichtigung durch die von Ihnen bestellten DJ‘s, Bands oder Künstler.
5. Ihre Feier muss bis spätestens 2.00 Uhr beendet sein. Um 1.30 Uhr servieren wir die „letzte Runde“. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass auch wir die Nachtruhe im Erholungsgebiet Hohenfelden einhalten müssen.
6. Die Benutzung der Schwimminsel auf dem Stausee Hohenfelden sowie der privaten Gehwege vor dem „Hans am See“-Grundstück erfolgt von allen Gästen auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder.
7. Der Auftraggeber verpflichtet sich unmittelbar nach Veranstaltungsende sämtliche von ihm aufgebauten, eingebrachten sowie hinterlegten Gegenstände zu entfernen. Die Lokalität muss am nächsten Tag wieder einsatzbereit sein. Zusätzliche Öffnungen, vor oder nach der Veranstaltung, werden gesondert berechnet.
8. Während der Nutzung auftretende Mängel oder Schäden an und in den Räumlichkeiten sind gegenüber des Schaustellerbetrieb TZVZ GmbH sofort bekannt zu machen. Bauliche Veränderungen jeglicher Art dürfen durch den Auftraggeber nicht vorgenommen werden. Dekorative Eingriffe sind mit dem Schaustellerbetrieb TZVZ GmbH abzustimmen.
9. Das Rauchen in den Räumlichkeiten ist generell untersagt.
10. Bitte sprechen Sie mit uns ab, wenn Sie Haustiere mit auf das „Hans am See“-Gelände nehmen möchten.
11. Parken ist nur auf dem Parkplatz „Hans am See“ gegenüber der Bushaltestelle Campingplatz gestattet. KOSTENLOSE PARKTICKETS für Ihre Gäste bekommen Sie im Vorfeld von uns, bzw. die Gäste haben die Möglichkeit die Parktickets bei unseren Mitarbeitern abzuholen. Widerrechtliche abgestellte Fahrzeuge entlang der Zufahrtstrasse oder direkt vor dem „Hans am See“-Anwesen werden kostenpflichtig entfernt.
12. Zur Anlieferung sowie für Auf- und Abbau kann das Gelände nach Absprache genutzt und befahren werden. Sämtliche Fahrzeuge sind vor Veranstaltungsbeginn wegen feuerpolizeilicher Vorschriften vom Gelände zu entfernen.
13. Da „Hans am See“ ein Grundstück mit vielen Bäumen ist und direkt am Wald angrenzt sind Feuerwerke und Feuershows nur nach vorheriger Absprache mit dem Schaustellerbetrieb TZVZ GmbH möglich. Für ein Feuerwerk z. B. auf dem See ist eine Genehmigung vom örtlichen Ordnungsamt in Kranichfeld erforderlich.
14. Im Gebäude selbst, wie auch auf dem Freigelände ist es untersagt, Wunderkerzen, Konfetti-kanonen oder In-Door-Feuerwerke zu zünden. Bitte weisen Sie Ihre Gäste darauf hin!
15. Sollte es Ihnen nach der Veranstaltung so gut gefallen haben, dass Sie unserer „Hans am See“-Crew ein „Trinkgeld/Tipp“ geben möchten, wenden Sie sich dazu bitte an den Veranstaltungsleiter des Abends. Da alle Mitarbeiter am Gelingen Ihrer Veranstaltung gleichermaßen beteiligt sind, wird geteilt.
Haben Sie Fragen? Bitte sprechen Sie uns an.
Telefon: 036450 . 43 74 10
Wir wünschen Ihnen und Ihren Gäste
viel Vergnügen und einen tollen Tag am See.
Ihre „Hans am See“-Crew